FSK Freigaben

Was bedeutet 'FSK'?


FSK bedeutet Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
(mehr Informationen unter www.spio.de).


FSK - VORSCHRIFTEN 
Freigegeben ab 0: Ohne Altersbegrenzung
Freigegeben ab 6: Nur Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Keine Ausnahme bei jüngeren!
Freigegeben ab 12: Nur Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren

Ausnahme: In Begleitung einer personensorgeberechtigten* Person, dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst für Kinder und Jugendliche ab 12 freigegeben sind.


*Personensorgeberechtigte Personen sind
1. die Eltern oder
2. in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund
Keine Personensorgeberechtigte Personen sind alle anderen Familienmitglieder (z. B. großer Bruder, Großmutter, Großvater) oder Personen über 18, soweit sie nicht unter obigen Punkt 2. fallen.


Freigegeben ab 16: Nur für Jugendliche ab 16 Jahre. Keine Ausnahme bei jüngeren.
Altersfreigaben sind rechtlich verbindlich. Für ihre Einhaltung sind die Kinobetreuer verantwortlich. Sie müssen gegebenenfalls Einlasskontrollen durchführen. Auch in Begleitung der Eltern dürfen Kinder nur einen für Ihre Altersgruppe freigegebenen Film sehen.

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Um Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen, greifen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes – hier wird z.B. die gesetzlich erlaubte Aufenthaltsdauer von Minderjährigen bei öffentlichen Veranstaltungen/im Kino bindend definiert. Ausnahmen gibt es nur, wenn Minderjährige das Kino mit einer erziehungsberechtigten oder personensorgeberechtigten Begleitung besuchen.
(§11 Absatz 3 JuSchG).

 

Zusätzliche Erläuterung: 
Kinder = 0-14 Jahre
Jugendliche = 14 - unter 18 Jahre
Personensorgeberechtigter = Meistens die Eltern 
Erziehungsbeauftragter = Über 18 Jahre alt, es handelt sich hierbei um eine Person, die die Fürsorge für einen bestimmten Zeitraum von den Eltern übertragen bekommt.